HR-Fachleute der Fachrichtung A - betriebliches Human Resource Management - gestalten die HR-Prozesse und beraten Mitarbeitende und Vorgesetzte zu Fragen des Arbeitsrechts und der Sozialversicherungen.
Absolvierende nach Fachrichtung B - öffentliche Personalvermittlung und -beratung - integrieren Stellensuchende nach den Vorgaben des AVIG effizient und dauerhaft in den Arbeitsmarkt.
Fachleute der Fachrichtung C - private Personalvermittlung / privater Personalverleih - erbringen Dienstleistungen in Personalbeschaffung und -verleih, akquirieren Kundschaft und führen ihre Unternehmenseinheit.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Personalwesen, Beraterinnen und Berater der öffentlich-rechtlichen Regionalen Arbeitsvermittlungszentren oder der privaten Personalvermittlungen / des Personalverleihs, die sich fakten- und handlungsorientiert auf die eidgenössische Berufsprüfung der jeweiligen Fachrichtung A, B oder C vorbereiten möchten.
Erforderlich ist die Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung. Diese liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen bis zum Zeitpunkt der Berufsprüfung erfüllt sind:
Für Kandidatinnen und Kandidaten mit einschlägiger HR-Praxis und entsprechender Vorbildung besteht die Möglichkeit, dieses Zertifikat auf verkürztem Weg zu erlangen. Lassen Sie sich von uns unverbindlich beraten.
Fachrichtung A:
Mit diesem Abschluss weisen die Absolventinnen und Absolventen nach, dass sie mit ihren Kompetenzen den Anforderungen an eine Fachfrau / einen Fachmann im HR-Management gerecht werden. Sie sind in der Lage, wichtige Beiträge zum Erreichen der strategischen und operativen Ziele ihres Unternehmens / ihrer Organisationseinheit zu leisten.
Fachrichtung B:
Die Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung nach Fachrichtung B verfügen über den den Nachweis, dass sie mit ihren Kompetenzen die Betreuungs- und Beratungsaufgaben für Stellensuchende auf der Basis des AVIG ausführen können. Sie sind in der Lage, die eigenen Leistungen mit denen anderer Institutionen (z.B. Sozialdienste, und Sozialversicherungen) zu koordinieren und unterstützen die Personalbeschaffung von privaten und öffentlich-rechtlichen Organisationen.
Fachrichtung C:
Der Fachausweis nach Fachrichtung C weist nach, dass dessen Inhaberinnen / Inhaber die Beschaffungs-, Verkaufs- und Führungsprozesse einer privaten Personalvermittlung / eines privaten Personalverleihs im Rahmen des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) und des Gesamtarbeitsvertrages Personalverleih gestalten können.
Fach | Inhalte |
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Personalmanagement | Anforderungsprofile, Stellenausschreibung, Rekrutierungskanäle, Bewerbungen, Selektion, Zeugnis, Personalentwicklung, Bildungssysteme |
Arbeitsrecht | Anstellung, Beschäftigung, Kündigung, Vermittlung, Vertragsformen, Personen aus dem Ausland, Sozialpartnerschaft, GIG und DSG |
Sozialversicherungen | AHV/IV, ALV, BVG, UVG, KTG / FZ, EO/MSE, Rechtsgrundlagen, Beiträge, Leistungen, Mitarbeitende aus dem Ausland, Grenzgänger |
Betriebs- und Volkswirtschaftslehre | Betriebswirtschaftliche Grundlagen, Kennzahlen im Human Resources Management, Arbeitsmarkt, Interpretation von Arbeitsmarktstatistiken |
Kommunikation und Interaktion | Gesprächsführung, Verhandlungstechnik, Konfliktbewältigung, Informationsmanagement, Netzwerkpflege, Interkultur, Präsentationstechnik |
Fach | Inhalte |
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Personalmarketing | Rekrutierungsstrategien und -budget, grenzüberschreitende Rekrutierung, Zielvereinbarung- und Beurteilung, Austritt, HR-Reportings |
Personalentwicklung | Arbeitsformen, Leistungsverbesserung, Entwicklungsbedarf und –potenzial, Entwicklungsmassnahmen inkl. Konzeption, Beförderungen |
Honorierung und Sozialversicherungen | Lohnsysteme und -bestandteile, Bonus, Gratifikation, entsendete Mitarbeitende, Langzeitabsenzen, Reintegration in die Erwerbstätigkeit |
Betriebliches Sozialwesen | Betriebliches Gesundheitsmanagement, Arbeitszeitmodelle, Work-Life-Balance, Anlaufstellen für Mitarbeitende, Mobbing |
Recht und Compliance | Internationale Mitarbeitereinsätze, Disziplinarmassnahmen, Datenschutz und IT-Richtlinien, Integritätsmanagement, Arbeitskonflikte |
Projektmanagement und Infrastruktur | Projektauftrag, Projektteams, Projektplanung, Führung im Projekt, Projektcontrolling, Hilfsmittel |
Fach | Inhalte |
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A1 Gewinnung und Trennung | Rekrutierung, Auswahl, Vertragsverhandlungen, Arbeitsvertrag, Eintritt, Kündigungen, Pensionierungen, Todesfälle, Austritt |
A2 Mitarbeitenden- und Vorgesetzenberatung | Arbeitszeit, Gesundheitsmanagement, Ressourcenmanagement, Sozialversicherungen, Arbeitsrecht, Beratungsangebote, HR-Reportings |
A3 Beurteilung, Entwicklung, Honorierung | Zielvereinbarungs- und Beurteilungsprozess, Personalentwicklungsmassnahmen, Beförderungen Lohnstruktur, Lohngerechtigkeit |
A4 Projektmanagement und Infrastruktur | Technologische Hilfsmittel und Neuerungen, Projektmanagementmethoden, Rahmenbedingungen für die Projektmitarbeitenden |
Fach | Inhalte |
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Beratung von Stellensuchenden | Bewerbungsstrategien und -technik, Beratungsgespräche, Umgang mit Mehrfachproblematiken und heiklen Situationen, Integrationsstragien |
Beratung von Arbeitgebenden | Arbeitsmärkte, Kundenakquisition, Netzwerkaufbau und –pflege, Kundenkommunikation, Events, Selektion von Stellensuchenden |
Sozialversicherungen | Kurzarbeit-, Schlechtwetter-, Insolvenzentschädigungen, Leistungen der IV, UV, KV und der Sozialdienste im Kontext mit der Arbeitslosigkeit |
Entwicklung und Bildung | Entwicklungsbedarf und –potenzial, Bildungssysteme, Zuschüsse, Spesen, Leistungswesen, vorübergehende Beschäftigung und Praktika |
Recht und Sozialpartnerschaft | Arbeitslosenversicherungsrecht (AVIG, AVIV), Mitwirkungsrecht, Massenentlassungen, Gesamtarbeitsverträge, Datenschutz |
Vollzugswesen | Kontroll- und Dokumentationswesen, Datenerfassung und –pflege im AVAM, Datenschutz, Statistiken, Sanktionsprozess |
Fach | Inhalte |
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B1 Vermittlung von Stellensuchenden | Analyse von Bewerbungen, Strategieentwicklung, interinstitutionelle Zusammenarbeit, Konfliktbewältigung, Gesprächsführung, Matching |
B2 Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden | Betriebsbesuche und Events, Vorselektion, Vorschlagswesen, Kundenakquise, Einarbeitungszuschüsse, Publikation von Stellenangeboten |
B3 Arbeitsmarktliche Massnahmen | Zweck, Adressaten, Dauer und Leistungen, regionale und nationale Programme, rechtliche Grundlagen, Überprüfung der Wirksamkeit |
B4 Hoheitliche Vollzugsaufgaben | Verfügungen, Beschwerde, Rechtsmittel, interne Weisungen, gesetzliche Grundlagen und Gerichtspraxis, Vollzugsdokumentation |
Fach | Inhalte |
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Beratung von Stellensuchenden | Vorstellungsinterview, Bewerbungsdossier, Potenzialanalyse, Arbeits- und Stellenmarkt, Umgang mit persönlichen Daten, Matching |
Personalrekrutierung und -einsatz | Rekrutierungsstrategie, Stellenausschreibung, Dossieranalyse, Eignungsprofil, Anstellungsformen und -bedingungen, Kundenkultur |
Kundenakquisition und Kundenbindung | Arbeitsmarktanalyse, strategischer Verkauf, Reklamationsmanagement, Netzwerkaufbau und –pflege, Methoden der Kundenkommunikation |
Führung von Temporärmitarbeitenden | Instruktion, Leistungsbeurteilung, Konfliktbewältigung, Weiterbildung, Disziplinarmassnahmen, Arbeitszeugnisse, Sitzungstechnik |
Arbeitsrecht | Besonderheiten des Temporärvertrags, Arbeitsvermittlungsgesetz, Lohnfortzahlung, Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih, Datenschutz |
Honorierung und finanzielle Führung | Lohnsysteme und –strukturen, Mindestlöhne, Lohnabrechnung, Stundenlöhne, Budgetierung, Kennzahlen |
Fach | Inhalte |
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C1 Vermittlung von Stellensuchenden | Analyse von Bewerbungen, Vorbereitung von Stellensuchenenden, Vermittlung und Verkauf, Vertragserstellung, Temporärverträge |
C2 Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden | Kandidatensuche und -vergleich, Rekrutierungskanäle, Rekrutierungsgespräche, Vertragswesen, Anstellungsbedingungen |
C3 Betreuung von Mitarbeitenden | Personalbetreuung, Führung von Temporärmitarbeitenden, Weiterbildung, Qualifikation, Honorierung, Umgang mit Absentismus |
C4 Steuerung der Unternehmenseinheit | Kundenkommunikation, Verkauf, Marktanalyse, Netzwerkbildung, Budgeterstellung und –kontrolle, Kennzahlenanalyse |
Der Verlauf der Ausbildung ist in vier Quartale unterteilt, welche sich unterrichts- bzw. prüfungsmethodisch unterscheiden.
1. Quartal: HR-Generalistenwissen
Aufbau von Faktenwissen mittels Lehrgespräch, Referaten, Einer- und Zweierübungen.
2. Quartal: HR-Generalistenwissen / Vertiefungswissen gemäss Fachrichtung A, B oder C
Die Teilnehmenden ergänzen das bisher vermittelte Generalistenwissen und erarbeiten das Wissen zu den Handlungsfeldern der gewählten Fachrichtung in Lehrgesprächen, Referaten, Übungen und angeleitetem Erfahrungsaustausch.
Fachrichtung A: A1 („Gewinnung und Trennung“), A2 („Beratung von Mitarbeitenden und Vorgesetzen“), A3 („Beurteilung, Entwicklung, Honorierung“) sowie A4 („Projektmanagement und Infrastrukturbewirtschaftung“)
Fachrichtung B: B1 („Vermittlung von Stellensuchenden“), B2 („Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden“), B3 („Arbeitsmarktliche Massnahmen“) sowie B4 („Hoheitliche Vollzugsaufgaben“)
Fachrichtung C: C1 („Vermittlung von Stellensuchenden“), C2 („Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden“), C3 („Betreuung von Mitarbeitenden“) sowie C4 („Steuerung der Unternehmenseinheit“)
Am Ende dieses Quartals wird eine schriftliche Quartalsprüfung zum HR-Generalistenwissen durchgeführt.
3. Quartal: Ergänzung des Wissens und Fallstudienarbeit
Arbeit an der Reflexions- und Umsetzungsfähigkeit, an den Fachkompetenzen sowie der Handlungsbereitschaft: Auf der Basis von authentischem Material (z.B. Prozessbeschreibungen und Statistiken) analysieren die Teilnehmenden komplexe Fälle im Unterricht.
Die Quartalsprüfung am Ende des 3. Quartales versteht sich formell und inhaltlich als Simulation der eidgenössischen schriftlichen Berufsprüfung.
1. Teil: Generalistenwissen (3 Stunden) / 2. Teil: Fächerübergreifende Fallstudie (3½ Stunden).
4. Quartal: Prüfungstraining mündlich – Schulung der Handlungskompetenzen
Die erworbenen Kompetenzen werden gemäss Handlungsfeld A/B/C1 bis A/B/C4 nach den Methoden der eidgenössischen mündlichen Prüfung geschult:
Anhand zahlreicher Übungsvideos festigen die Kandidatinnen und Kandidaten ihre Kompetenz, systematisch Gesprächs- und Beratungsmethoden zu analysieren und Optimierungspotenzial abzuleiten. Mit Dutzenden Mini-Cases wird die Fähigkeit zur Analyse und Bewältigung typischer HR-Probleme trainiert. In weiteren Übungssequenzen erarbeiten die Kandidatinnen und Kandidaten das erforderliche Können, komplexere Problemsituationen zu analysieren, Lösungsvorschläge zu entwickeln und diese einem definierten Zielpublikum zu präsentieren.
Als «Generalprobe» werden am Schluss die Teile der eidgenössischen mündlichen Prüfung (Mini-Cases, Analyse von Videosequenzen, Präsentationen und Fachgespräche) als realitätsnahe Prüfungssimulation absolviert.
Bei bestandenen internen Prüfungen:
Zertifikat "HR-Fachfrau / -Fachmann NBW"
Bei bestandener eidgenössischer Berufsprüfung nach Fachrichtung A:
HR-Fachfrau / HR-Fachmann mit eidgenössischem Fachausweis, Fachrichtung Betriebliches Human Resources Management
Bei bestandener eidgenössischer Berufsprüfung nach Fachrichtung B:
HR-Fachfrau / HR-Fachmann mit eidgenössischem Fachausweis, Fachrichtung Öffentliche Personalvermittlung und -beratung
Bei bestandener eidgenössischer Berufsprüfung nach Fachrichtung C:
HR-Fachfrau / HR-Fachmann mit eidgenössischem Fachausweis, Fachrichtung Private Personalvermittlung und -verleih
CHF 4'920.-- pro Semester oder CHF 850.-- pro Monat
Inklusive Schulungsunterlagen, interner Prüfungen, Prüfungssimulationen und Prüfungstraining (exklusiv Gebühr der eidgenössischen Prüfung von CHF 1'200.--)
Bundesbeiträge / Subjektfinanzierung: Der Bund erstattet den Absolventinnen und Absolventen von eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen 50% der Lehrgangskosten zurück – inkl. vorbereitender Lehrgänge. Dies unabhängig davon, in welchem Kanton Sie wohnen. Weitere Informationen erhalten Sie von unserer Bildungsberatung. Unter diesem Link finden Sie das Wichtigste in Kürze sowie eine kurze Videosequenz.
Dauer | 2 Semester |
Ausbildungsbeginn | Oktober |
Termine der eidgenössischen Prüfung | Schriftliche Prüfungen: Im September Mündliche Prüfungen: Im Oktober |
Tageskurse |
Montag von 09.00 bis 15.40 Uhr oder Dienstag von 09.00 bis 15.40 Uhr oder Donnerstag von 09.00 bis 15.40 Uhr oder Freitag von 09.00 bis 15.40 Uhr oder Freitag von 14.30 bis 20.40 Uhr oder Samstag von 09.00 bis 15.10 Uhr |
Abendkurse |
Montag / Mittwoch 1 von 18.00 bis 20.40 Uhr oder Montag / Mittwoch 2 von 19.00 bis 21.40 Uhr oder Dienstag / Donnerstag von 18.00 bis 20.40 Uhr |
Vielen Dank dafür, dass Sie sich Zeit nehmen und sich für unsere Schule interessieren. Eine Weiterbildung kostet Zeit und Geld, will geplant sein und soll Ihren Erwartungen, aber auch Ihren Voraussetzungen entsprechen. Je nach Abschluss sind zudem auch die Zulassungsbedingungen sorgfältig abzuklären. Daher ist eine Online-Anmeldung bei uns nicht möglich. Alles Geschriebene ersetzt das persönliche Gespräch also nicht. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie ein unverbindliches, kostenloses Gespräch mit der NBW-Bildungsberatung. Wir freuen uns auf Sie.